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Fachtagung:
EINGLIEDERUNGSHILFE IN DER SUCHT- UND DROGENHILFE
Chance oder Bedrohung?

am 11. November 2011 in Köln-Deutz

Die Sucht- und Drogenhilfe befindet sich im Umbruch. Veränderungen von Zielgruppen und Hilfebedarfen und geänderte Finanzierungsgrundlagen tragen dazu bei, dass sich die Drogenhilfe einer grundlegenden Überprüfung ausgesetzt sieht.

Die verstärkte Einordnung ambulanter Leistungen in den Bezugsrahmen der Eingliederungshilfe (insbesondere im Ambulant Betreuten Wohnens nach § 53 SGB XII) trägt zu nicht unerheblichen Veränderungen bei. Eine kritische Bestandsaufnahme dieser Entwicklungen erscheint notwendig.
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Im Rahmen einer Fachtagung am 11.11.2011 in Köln, die wir in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland veranstalteten, haben wir diese nun vorgenommen. Die bisherigen Rückmeldungen aus dem Kreis der gut 100 Teilnehmenden deuten darauf hin, dass es gelungen ist, das komplexe Thema unter Berücksichtigung seiner vielfältigen Hintergründe und Implikationen angemessen kritisch zu betrachten. Hier gelangen Sie zum Einladungsflyer, der einen Überblick über das Tagungsprogramm vermittelt. Die Präsentation von Prof. Rohrmann "Eingliederungshilfe - quo vadis?" können Sie hier herunterladen, die von Herrn Flemming "Macht Eingliederungshilfe süchtig?" hier, Frau Küglers Präsentation zum Thema "Eingliederungshilfe im Rahmen der regionalen Suchthilfeplanung – Pflicht oder Kür der Kommune?" hier, Herrn Scheiblichs zum Thema "Last und Verführung - zum Doppelcharakter der Eingliederungshilfe am Beispiel des Betreuten Wohnens" hier und die von Herrn Engler zu "Szenen einer Eingliederung" hier.

Die Karikaturen von Peter Helgers sind hier (zip) und hier (pdf) hinterlegt.

Die AG DROPO hat sich, ausgehend von den Ergebnissen der Tagung, weiter mit dem Thema "Selbständiges Wohnen behinderter Menschen (BeWo)" beschäftigt. Als ein erstes Ergebnis präsentieren wir hier (pdf) unseren Handlungsvorschlag, der Ausgangspunkt für weitere Gespräche mit den relevanten Akteuren in diesem Handlungsfeld sein wird.

       

 

Befragung zur Situation von drogenabhängigen Menschen in den Justizvollzugsanstalten NRWs

In den letzten Monaten hat sich der Vorstand der AG Dropo mehrfach mit der Frage der Situation von drogenabhängigen Menschen im Justizvollzug in NRW beschäftigt. Dabei ging es u.a. um die (langfristigen) Auswirkungen veränderter Finanzierungsbedingungen für die externe Drogenberatung in den JVAen sowie die Arbeit der internen Sozialdienste mit Personen der Zielgruppe. In einem informellen Expertengespräch mit Vertretern der verschiedenen beteiligten Akteure (u.a. Justizministerium, JVA, Sozialdienst der JVA, Stationäre Therapie, AG Knast, externe Drogenberatung) konnte ein erster Einblick gewonnen werden. Das Gespräch hat aber auch gezeigt, dass derzeit keine belastbaren Daten in der Breite vorliegen, die verallgemeinerbare Aussagen ermöglichen.

Die AG Dropo hat deshalb im Frühjahr 2011 diejenigen befragt, die unmittelbar Auskunft geben können - die drogenabhängigen Menschen selbst. Als Stichprobe dienten DrogenkonsumentInnen, die sich zum Befragungszeitpunkt in stationären Drogenhilfeeinrichtungen in NRW befanden und unmittelbar vorher in einer JVA eingesessen haben. Die Befragung erfolgte mit einem kurzen schriftlichen Fragebogen, u.a. zur Betreuung in der JVA im Hinblick auf die Drogenabhängigkeit und zur Überleitung in stationäre Therapie. Dabei ging es neben der Erhebung einiger Basisdaten (z.B. Verweildauer, Wartezeiten, Kontaktwege) auch um die Bewertung der "Versorgungs- und Unterstützungsleistungen" durch die Betroffenen.

Im ersten Schritt wurden 42 stationäre Drogenhilfe-Einrichtungen in NRW angeschrieben und um Mitarbeit gebeten. 32 von ihnen (76 %) haben sich bereit erklärt, an der Untersuchung teilzunehmen. Dort befanden sich zum Befragungszeitpunkt 989 PatientInnen in stationärer Behandlung. Von diesen haben unmittelbar vor der stationären Therapie 332 Patienten (33,6 %) in einer Justizvollzugsanstalt eingesessen. Beteiligt haben sich an der im zweiten Schritt durchgeführten Befragung der PatientInnen schließlich 27 Einrichtungen. Aus diesen haben 154 PatientInnen den Fragebogen bearbeitet. Bezogen auf die 332 PatientInnen beträgt die Beteiligungsquote 46,1 %. Die Ergebnisse der Befragung weisen insgesamt auf erhebliche Mängel in der Umsetzung der Bestimmungen des § 35 BtMG hin. Die prinzipielle Möglichkeit des Antritts einer stationären Behandlung in einer externen Therapieeinrichtung wird durch lange Wartezeiten auf eine aktive Unterstützung sowie eine lange Zeitspanne zur Klärung der Voraussetzungen und des Übergangs deutlich erschwert. Mit dem Rückbau der externen Sucht- und Drogenberatung im Kontext der Therapievermittlung aus der JVA scheint ein deutlicher Qualitätsverlust einhergegangen zu sein, den die anstaltsinternen Institutionen wie die Suchthilfe der JVA und der Sozialdienst nicht auffangen konnten. Dementsprechend wird die Qualität der vorbereitenden Maßnahmen von den Befragten als eher schlecht beurteilt. Den kommentierten Tabellenband der Befragungsergebnisse können Sie hier herunterladen. Die Untersuchungsergebnisse sollten zum Anlass genommen werden, die aktuellen Routinen und Abläufe noch einmal zu überprüfen. Nicht hingenommen werden kann, dass der Abbau der Hilfen in der Hand der Sucht- und Drogenhilfe mit einer deutlichen Verschlechterung in der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften einhergeht. Die AG Dropo setzt sich deshalb für einen Dialog mit den verantwortlichen Ministerien und Stellen des Justizvollzugs ein und fordert die Gewährleistung der Rechte drogenabhängiger Gefangener nach qualifizierter Betreuung, Behandlung und Rehabilitation auch außerhalb des Strafvollzugs.

Eine ausführliche Stellungnahme der AG Dropo zu den Ergebnissen der Befragung finden Sie hier .


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