Fachtagung:
EINGLIEDERUNGSHILFE
IN DER SUCHT- UND DROGENHILFE
Chance oder Bedrohung?
am 11. November 2011 in Köln-Deutz
Die Sucht- und Drogenhilfe befindet sich im
Umbruch. Veränderungen von Zielgruppen und
Hilfebedarfen und geänderte
Finanzierungsgrundlagen tragen dazu bei, dass
sich die Drogenhilfe einer grundlegenden
Überprüfung ausgesetzt sieht.
Die verstärkte Einordnung ambulanter Leistungen
in den Bezugsrahmen der Eingliederungshilfe
(insbesondere im Ambulant Betreuten Wohnens nach
§ 53 SGB XII) trägt zu nicht unerheblichen
Veränderungen bei. Eine kritische
Bestandsaufnahme dieser Entwicklungen erscheint
notwendig.
 
Im Rahmen einer Fachtagung am 11.11.2011 in Köln, die wir in
Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland veranstalteten,
haben wir diese nun vorgenommen. Die bisherigen Rückmeldungen aus dem
Kreis der gut 100 Teilnehmenden deuten darauf hin, dass es gelungen
ist, das komplexe Thema unter Berücksichtigung seiner vielfältigen
Hintergründe und Implikationen angemessen kritisch zu betrachten.
Hier gelangen Sie zum Einladungsflyer, der einen Überblick über das
Tagungsprogramm vermittelt. Die Präsentation von Prof. Rohrmann
"Eingliederungshilfe - quo vadis?" können Sie hier herunterladen, die
von Herrn Flemming "Macht Eingliederungshilfe süchtig?" hier, Frau
Küglers Präsentation zum Thema "Eingliederungshilfe im Rahmen der
regionalen Suchthilfeplanung – Pflicht oder Kür der Kommune?" hier,
Herrn Scheiblichs zum Thema "Last und Verführung - zum
Doppelcharakter der Eingliederungshilfe am Beispiel des Betreuten
Wohnens" hier und die von Herrn Engler zu "Szenen einer
Eingliederung" hier.
Die Karikaturen von Peter Helgers sind hier (zip) und hier (pdf) hinterlegt.
Die AG DROPO hat sich, ausgehend von den Ergebnissen der Tagung,
weiter mit dem Thema "Selbständiges Wohnen behinderter Menschen
(BeWo)" beschäftigt. Als ein erstes Ergebnis präsentieren wir hier (pdf)
unseren Handlungsvorschlag, der Ausgangspunkt für weitere Gespräche
mit den relevanten Akteuren in diesem Handlungsfeld sein wird.
Befragung zur Situation von drogenabhängigen
Menschen in den Justizvollzugsanstalten NRWs
In den letzten
Monaten hat sich der Vorstand der AG Dropo
mehrfach mit der Frage der Situation von
drogenabhängigen Menschen im Justizvollzug in
NRW beschäftigt. Dabei ging es u.a. um die
(langfristigen) Auswirkungen veränderter
Finanzierungsbedingungen für die externe
Drogenberatung in den JVAen sowie die Arbeit der
internen Sozialdienste mit Personen der
Zielgruppe. In einem informellen
Expertengespräch mit Vertretern der
verschiedenen beteiligten Akteure (u.a.
Justizministerium, JVA, Sozialdienst der JVA,
Stationäre Therapie, AG Knast, externe
Drogenberatung) konnte ein erster Einblick
gewonnen werden. Das Gespräch hat aber auch
gezeigt, dass derzeit keine belastbaren Daten in
der Breite vorliegen, die verallgemeinerbare
Aussagen ermöglichen.
Die AG Dropo hat deshalb im Frühjahr 2011 diejenigen befragt, die
unmittelbar Auskunft geben können - die drogenabhängigen Menschen
selbst. Als Stichprobe dienten DrogenkonsumentInnen, die sich zum
Befragungszeitpunkt in stationären Drogenhilfeeinrichtungen in NRW
befanden und unmittelbar vorher in einer JVA eingesessen haben. Die
Befragung erfolgte mit einem kurzen schriftlichen Fragebogen, u.a.
zur Betreuung in der JVA im Hinblick auf die Drogenabhängigkeit und
zur Überleitung in stationäre Therapie. Dabei ging es neben der
Erhebung einiger Basisdaten (z.B. Verweildauer, Wartezeiten,
Kontaktwege) auch um die Bewertung der "Versorgungs- und
Unterstützungsleistungen" durch die Betroffenen.
Im ersten Schritt wurden 42 stationäre Drogenhilfe-Einrichtungen in
NRW angeschrieben und um Mitarbeit gebeten. 32 von ihnen (76 %)
haben sich bereit erklärt, an der Untersuchung teilzunehmen. Dort
befanden sich zum Befragungszeitpunkt 989 PatientInnen in stationärer
Behandlung. Von diesen haben unmittelbar vor der stationären Therapie
332 Patienten (33,6 %) in einer Justizvollzugsanstalt eingesessen.
Beteiligt haben sich an der im zweiten Schritt durchgeführten
Befragung der PatientInnen schließlich 27 Einrichtungen. Aus diesen
haben 154 PatientInnen den Fragebogen bearbeitet. Bezogen auf die 332
PatientInnen beträgt die Beteiligungsquote 46,1 %.
Die Ergebnisse der Befragung weisen insgesamt auf erhebliche Mängel
in der Umsetzung der Bestimmungen des § 35 BtMG hin. Die prinzipielle
Möglichkeit des Antritts einer stationären Behandlung in einer
externen Therapieeinrichtung wird durch lange Wartezeiten auf eine
aktive Unterstützung sowie eine lange Zeitspanne zur Klärung der
Voraussetzungen und des Übergangs deutlich erschwert. Mit dem Rückbau
der externen Sucht- und Drogenberatung im Kontext der
Therapievermittlung aus der JVA scheint ein deutlicher
Qualitätsverlust einhergegangen zu sein, den die anstaltsinternen
Institutionen wie die Suchthilfe der JVA und der Sozialdienst nicht
auffangen konnten. Dementsprechend wird die Qualität der
vorbereitenden Maßnahmen von den Befragten als eher schlecht
beurteilt.
Den kommentierten Tabellenband der Befragungsergebnisse können Sie
hier herunterladen.
Die Untersuchungsergebnisse sollten zum Anlass genommen werden, die
aktuellen Routinen und Abläufe noch einmal zu überprüfen. Nicht
hingenommen werden kann, dass der Abbau der Hilfen in der Hand der
Sucht- und Drogenhilfe mit einer deutlichen Verschlechterung in der
Umsetzung gesetzlicher Vorschriften einhergeht. Die AG Dropo setzt
sich deshalb für einen Dialog mit den verantwortlichen Ministerien
und Stellen des Justizvollzugs ein und fordert die Gewährleistung der
Rechte drogenabhängiger Gefangener nach qualifizierter Betreuung,
Behandlung und Rehabilitation auch außerhalb des Strafvollzugs.
Eine ausführliche Stellungnahme der AG Dropo zu den Ergebnissen der
Befragung finden Sie hier .
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